Sachkundenachweis

Was ist zu beachten BEVOR ich mir einen
Weißen Schweizer Schäferhund“
anschaffe, auch wenn ein Welpe ist???

Brauche ich einen Sachkunde­nachweis für meinen Hund?

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern

gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines großen Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von

mindestens 40 cm oder

ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht,

ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

erforderliche Sachkunde

die Zuverlässigkeit besitzt,

  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
    -eine Haftpflichtversicherung f. d. Hund abgeschlossen hat.

Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde, mit der Anmeldung zur Erhebung der Hundesteuer, bei der zuständigen Gemeinde/Stadt nach zu weisen.

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die

– Sachkundebescheinigung
– einer oder eines anerkannten Sachverständigen,
– einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die

– Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

Der Test für Hund und Herrchen.

Der Sachkundenachweis ist eine Prüfung für Hund und Hundehalter. Er ist nicht bundeseinheitlich geregelt, aber in manchen Bundesländern, je nach Rasse, verpflichtend.

So ist Sachkundeprüfung in Niedersachsen für alle Hundehalter Pflicht.

Der Hundehalter muss eine theoretische Wissensprüfung ablegen.

Danach steht – zusammen mit dem Hund – noch eine praktische Prüfung an.
Eine bestandene Hundeführerschein-Prüfung kann auch als Sachkundenachweis anerkannt werden.